Information:
Jugendliche (bis 18 Jahre) sind beitragsfrei, jedoch ist eine Familienmitgliedschaft mit einem Erziehungsberechtigten verpflichtend. Familienmitgliedschaften sind wirksam für einen Erziehungsberechtigten, seine/n EhepartnerIn sowie alle angegebenen Jugendlichen unter 18 Jahren. Der Beitrag wird zum Jahresbeginn im Voraus eingezogen.
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